Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte wird zu Beginn eines jeden Schuljahres der Klassenpflegschaftsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Der Gesetzestext sieht eine Beteiligung der Pflegschaft an der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse vor.

Darunter fallen u.a. Beratungen über Art und Umfang der Hausaufgaben, Durchführung von Leistungsüberprüfungen, Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lehrmitteln, Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten, die Auswahl der Unterrichtsinhalte im Rahmen der Lehrplanrichtlinien, aber auch praktische Hilfen, wie die Begleitung von Schulausflügen, das Organisieren von Klassenfesten usw.

Die Sitzungen der Klassenpflegschaft finden in der Regel zwei Mal (bei Bedarf auch häufiger) im Schuljahr statt und werden vom Klassenpflegschaftsvorsitzenden einberufen. An den Sitzungen der Klassenpflegschaft nimmt der Klassenlehrer mit beratender Stimme teil.