Übergang Weiterführende Schulen

Im ersten Halbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot. Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem gemeinsamen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes. Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist ein Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin wird die Schulform benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkung geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen.

 

Die Eltern melden ihr Kind unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an der Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Die Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.

 

Wollen die Eltern ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die das Kind nach Einschätzung der Grundschule nicht geeignet ist, führen die weiterführenden Schule in der Regel ein Beratungsgespräch teilnehmen.