Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Damit verbunden ist die Einschulung jahrgangsübergreifender Klassen, sofern nicht eine Schule durch Beschluss der Schulkonferenz eine abweichende Organisationsform beschließt, die eine gleichwertige individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler sicherstellt.
An der Neulingschule wird nach einem Schulkonferenzbeschluss in jahrgangsbezogenen Klassen unterrichtet
Die Kinder verbleiben zwischen einem und drei Jahren in der Schuleingangsphase.