Versetzung

Die Kinder gehen ohne Versetzung vom ersten in das zweite Schuljahr über.
Der Übergang in die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf Versetzungen.

Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Halbjahreszeugnis eine individuelle Lern- und Förderempfehlung.
Ein Kind kann auf Antrag der Eltern im Verlauf eines Schuljahres von der Klasse 3
in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn es in der
bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann.