Schülerunfallversicherung

Alle Kinder sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den direkten Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden. Dazu ist es notwendig, dass sie uns melden, wenn sie nach einem Unfall zum Arzt gegangen sind.