Beurlaubung

Die Ferientermine finden Sie auf der Startseite. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Beurlaubungen von Kindern im direkten Zusammenhang mit den Ferien, also unmittelbar vor oder nach den Ferien, NICHT von uns genehmigt werden. Sollten Kinder unentschuldigt fehlen, müssen Eltern damit rechnen, zur Zahlung einer recht hohen Geldbuße (Schulpflichtverletzung) herangezogen zu werden. Planen Sie also Ihre Termine so, dass Ihr Urlaub komplett in der Ferienzeit liegt.