Befreiung vom Unterricht

Ein Kind kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Eltern vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Über die Befreiung von bis zu 2 Wochen entscheidet die Schulleitung.

Über Art und Umfang der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere vom Sportunterricht, entscheidet der Fachlehrer (bis zu einer Woche) bzw. die Schulleitung (über eine Woche hinaus) aufgrund eines ärztlichen Attestes.