Religionsunterricht

Der Unterricht beinhaltet in der Stundentafel auch das Fach Religionslehre. Von der Teilnahme am Religionsunterricht kann ein Kind befreit werden. Wenn Eltern ihr Kind vom Religionsunterricht befreien lassen möchten, muss dies in Form einer schriftlichen Erklärung bei der Schulleitung eingereicht werden.

Befreiungen im laufenden Schulhalbjahr sind nicht möglich.