Neue Informationen zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

wie sie der Presse entnehmen konnten wurde der Anspruch auf Notbetreuung erweitert.

Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.März 2020 bis zum 19.04.20 wird die bestehende Regelung erweitert:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Eltern, die nun ebenfalls anspruchsberechtigt sind, schicken ihren Antrag bis Dienstag, 24.03.2020 (siehe Anhang) an:

 notbetreuung@neulingschule.de

Für Kinder, die bislang schon zur Notbetreuung angemeldet sind, benötigen wir den Antrag nur, wenn Sie die Betreuung auch am Wochenende und/oder Osterferien benötigen. Die Bescheinigung des Arbeitgebers entfällt in diesem Fall

Bitte bedenke Sie folgende Punkte:

  1. Betreuungsbedürftig sind nur Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann. Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
  2. Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung ist durch die schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers gegenüber der Schulleitung nachzuweisen (siehe Anlage).
  3. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind Getränke und Essen mitzugeben.
  4. Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome haben. Wir lassen jedes Kind mit Krankheitssymptomen umgehend wieder abholen.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Wiezoreck, Schulleiter