Das Neuling-ABC

Wichtiges und Informatives über
die Neulingschule und Schule allgemein


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Anfangszeiten
Die Anfangs- und Schlusszeiten von Stunden und Pausen finden Sie in der Stundentabelle.

Anmeldung von Schulanfängern
Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS, § 1):
Der Stichtag für die Einschulung ist der 30.September
Alle Kinder, die bis zu diesem Tag 6 Jahre alt werden, sind ab dem 01.August des Jahres schulpflichtig. Die Eltern der Kinder werden im Sommer des Vorjahres von der Stadt benachrichtigt und müssen ihr Kind bis zu den Herbstferien an der Grundschule ihrer Wahl anmelden.

Zur vorzeitigen Einschulung siehe hier.

Sie haben die Möglichkeit ihr Kind online an der Neulingschule anzumelden.

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität (§ 46 Abs. 3 SchulG). Siehe auch vorzeitige Einschulung. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei der Anmeldung führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Für die Aufnahmeentscheidung berücksichtigt der Schulleiter festgelegte Kriterien.
Bei der Anmeldung stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen können von der Grundschule zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichtet werden, sofern sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.

Anmeldung zur weiterführenden Schule
Im ersten Halbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot. Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem gemeinsamen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes. Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 SchulG ist ein Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin wird die Schulform benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkung geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Empfehlung ist zu begründen.

Die Eltern melden ihr Kind unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an der Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Die Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.

Wollen die Eltern ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die das Kind nach Einschätzung der Grundschule nur mit Einschränkung geeignet ist, müssen sie an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teilnehmen.

Wollen die Eltern ihr Kind an einer anderen Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht oder auch nicht mit Einschränkung geeignet ist, entscheidet ein dreitägiger Prognoseunterricht.

Ansteckende Krankheiten
Erkrankt ein Kind an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit, wie z.B. Scharlach, Diphtherie, Mumps, Röteln oder Windpocken, so darf es nicht am Unterricht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine weitere Verbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle von Verlausung. Übertragbare Krankheiten müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden.

Austausch
siehe Schulpartnerschaft


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Befreiung vom Unterricht
Ein Kind kann nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt auf Antrag der Eltern vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden. Über die Befreiung von bis zu 2 Wochen entscheidet die Schulleitung.

Über Art und Umfang der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen, insbesondere vom Sportunterricht, entscheidet der Fachlehrer (bis zu einer Woche) bzw. die Schulleitung (über eine Woche hinaus) aufgrund eines ärztlichen Attestes.

Beschwerden
Wir hoffen natürlich, dass Sie nie Grund haben werden, sich bei uns oder über uns zu beschweren. Wenn doch, suchen Sie bitte unbedingt das direkte Gespräch mit dem/der zuständigen Lehrer/in.

Sollten Sie hier keine einvernehmliche Lösung finden, wird ein - ggf. gemeinsames - Gespräch mit der Schulleitung der nächste Schritt sein. Erst danach wäre die Schulaufsicht an der Reihe. Seien Sie aber versichert, dass Ihre Beschwerde auch schon von der ersten Instanz ernst genommen wird.

Und noch etwas: Kommen Sie frühzeitig, wenn die Angelegenheit noch eher den Charakter einer Frage oder einer Sorge hat. Warten Sie nicht, bis Sie richtig Wut ("ich gehe bis vor´s Verfassungsgericht ...") im Bauch haben. Das hilft Ihnen nicht, uns nicht, und der Sache nicht.

Betreuung
siehe OGS/Betreuungs-Seite

Beurlaubung
Die Ferientermine finden Sie auf der Startseite. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Beurlaubungen von Kindern im direkten Zusammenhang mit den Ferien, also unmittelbar vor oder nach den Ferien, NICHT von uns genehmigt werden. Sollten Kinder unentschuldigt fehlen, müssen Eltern damit rechnen, zur Zahlung einer recht hohen Geldbuße (Schulpflichtverletzung) herangezogen zu werden. Planen Sie also Ihre Termine so, dass Ihr Urlaub komplett in der Ferienzeit liegt.

Bewegliche Ferientage
In jedem Jahr stehen der Schule 3 bis 4 bewegliche Ferientage zur Verfügung, wobei für die Bochumer Schulen der Rosenmontag als Brauchtumstag bereits festliegt.

Die weiteren Tage werden von der Schulkonferenz für das jeweils folgende Schuljahr beschlossen. Eine Übersicht über die aktuellen beweglichen Ferientage für das laufende Schuljahr finden Sie auf der Startseite.

Blauer Brief
Ist die Versetzung eines Kindes gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so werden die Eltern schriftlich benachrichtigt und zu einem Beratungstermin eingeladen. Blaue Briefe werden in der Regel 10 Wochen vor dem Versetzungstermin verschickt.

Buskinder
Buskinder sind alle diejenigen Kinder, die aus Sundern mit dem Linienbus bzw. dem Einsatzwagen zur Schule gefahren werden. Die Bushaltestellen liegen unmittelbar vor der Schule. Der Einsatzwagen für die Rückfahrt nach Sundern fährt um 11:40 Uhr (Ende 4. Stunde) und 12:35 Uhr (Ende 5. Stunde). Endet der Unterricht in Ausnahmefällen für alle Klassen eher, fährt nur ein Einsatzwagen unmittelbar nach Schulschluss. Betreuungskinder benutzen den Linienbus nach dem regulären Fahrplan des VRR.


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Computer
In einigen Klassen stehen Computer, die im Rahmen von Freiarbeits-Stunden in die Unterrichtsarbeit einbezogen werden. Zu aktuellen Details über unseren geplanten Multimedia-Raum erfahren Sie unter Projekte mehr.


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Differenzierung
Jedes Kind wird individuell bestmöglichst gefördert. Daher kann es unterschiedliche Aufgabenstellungen geben, sowohl im Unterricht, als auch bei den Hausaufgaben. Der Unterricht wird so gestaltet, dass er den Leistungsstand, die Lernmöglichkeiten, die Belastbarkeit und die Interessen der Kinder berücksichtigt. (Siehe auch individuelle Förderung.)


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Einschulung
Alle Schulanfänger werden am zweiten Schultag klassenweise eingeschult. Zu diesem Anlass gestalten die zweiten Klassen eine Begrüßungsfeier in der Schulaula. Während die Kinder anschließend ihre erste Unterrichtsstunde genießen, haben ihre Eltern Gelegenheit, sich bei Kaffee und Plätzchen auszutauschen. Danach findet für alle Eltern und Kinder ein ökumenischer Gottesdienst statt, wechselweise in der katholischen bzw. evangelischen Kirche.

Eltern
Eltern können und sollen sich am Schulleben beteiligen. Einige Möglichkeiten:
  • Schulmitwirkungsgremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft, Schulkonferenz)
  • Teilnahme am Unterricht, z.B. als "Lesemutti" oder "-vati" nach Absprache in der Klassenpflegschaft und mit der Schulleitung
  • Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten
  • Aktionen der Offenen Ganztagsschule
  • Regelmäßige Gespräche mit den Lehrern, vor allem bei Problemen
  • Teilnahme an Elternsprechzeiten
  • Überwachung der Hausaufgabenanfertigung
Elternlotsen
siehe Elternmenü

Elternsprechzeiten
Die Eltern werden über die Entwicklung und den Lernstand ihres Kindes regelmäßig informiert und beraten. Zur Beratung finden pro Schulhalbjahr innerhalb eines Zeitrahmens Elternsprechzeiten nach dem Unterricht statt. Sie sind zeitlich so gelegt, dass alle Eltern die Möglichkeit zu einem eingehenden Gespräch mit den entsprechenden Lehrern haben. Die aktuellen Termine sind auf unserer Startseite aufgeführt.

Entschuldigung
Spätestens am 2. Fehltag sollte das Kind in der Schule mündlich oder schriftlich entschuldigt sein. Bei länger andauerndem Fehlen kann ein ärztliches Attest angefordert werden.


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Fahrplan
siehe Buskinder bzw. Elektronische Fahrplanauskunft

Fahrschüler
siehe Buskinder

Ferien/Bewegliche Ferientage
Die aktuellen Ferientermine und beweglichen Ferientage sind auf unserer Startseite aufgeführt und werden für jedes Schuljahr rechtzeitig aktualisiert.
Den Schulen stehen mehrere bewegliche Ferientage im Jahr zur Verfügung. Mindestens ein Ferientag muss als Brauchtumstag (z.B. Rosenmontag) festgelegt werden. Die Schulkonferenz entscheidet über die Festlegung der anderen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger.

Förderkreis
siehe Förderkreismenü

Förderunterricht
Der Förderunterricht findet in kleinen Gruppen statt und kommt grundsätzlich allen Kindern zugute. Die Zusammensetzung der Fördergruppen kann wechseln und ist abhängig von dem individuellen Förderkonzept. Insbesondere trägt er dazu bei, dass Kinder auch bei Lernschwierigkeiten die grundlegenden Ziele erreichen (siehe Differenzierung und Lese-Rechtschreib-Schwäche). Darüber hinaus unterstützt er die Entwicklung besonderer Fähigkeiten und Interessen. Hierzu kann in allen Fächern Förderunterricht erteilt werden.

Fremdsprachenunterricht
Laut Schulgesetz haben alle Kinder Englisch als Unterrichtsfach. In der 1. Klasse findet der Unterricht allerdings erst mit Beginn des 2. Halbjahres statt.
Ab dem 01.08.2010 werden ab der 3. Klasse auch schriftliche Arbeiten in Englisch geschrieben.

Die Begegnung mit anderen Sprachen ist Bestandteil des gesamten Unterrichts und bisher kein eigenes Unterrichtsfach. Seit Jahren findet an der Neulingschule die Begegnung mit Niederländisch statt. Wichtigstes Ziel unseres Begegnungssprachenunterrichts ist es, den Kindern unsere unmittelbaren europäischen Nachbarn näher zu bringen. So findet jährlich mit den vierten Klassen ein Schüleraustausch mit unserer niederländischen Partnerschule statt.


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Gesundheitserziehung
Genaues zu unseren Projekten zum Thema Gesundheit steht auf der Projektseite.

Getränke (Milch/Kakao)
Für einen Zeitraum von 4 bis 8 Wochen sammeln die Klassenlehrer regelmäßig Geld für die Milch- und Kakaobestellung ein. Milch kostet 0,26 EUR, Vanillemilch und Kakao kosten 0,30 EUR je 0,25 l Flasche. Geben Sie Ihrem Kind bitte keine Getränke in Glasflaschen mit, denn zu leicht kann durch eine kleine Unachtsamkeit eine Glasflasche zerbrechen.

Gottesdienst
Regelmäßig, etwa viermal im Jahr, findet für die Kinder ein konfessioneller Gottesdienst statt. Die Kinder gehen unter Aufsicht gemeinsam von der Schule zur Kirche. Die katholischen Kinder werden neben der Lehrkraft auch vom KoKiTeam begleitet. Aktuelle Termine hierzu auf unserer Startseite.


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Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie sind der Leistungsfähigkeit der Kinder angemessen und sollten ohne fremde Hilfe angefertigt werden. Eine tägliche Bearbeitungszeit von
  • 30 Minuten (Klassen 1/2) und
  • 60 Minuten (Klassen 3/4)
ist angemessen.

Hausmeister
siehe Hausmeisterseite


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Individuelle Förderung/Lernstudio
Unsere Kinder werden in der Grundschule individuell gefördert. Das gilt vor allem für Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können. Das schulische Förderkonzept kann innere und äußere Differenzierung (Lernstudios) sowie zusätzliche Förderangebote umfassen. Das Förderkonzept der Neulingschule berücksichtigt individuelle Förderpläne, die in regelmäßigen Abständen (vierteljährlich) überprüft werden, um den jeweiligen Lernstand und die Lernentwicklung zu beobachten und zu dokumentieren.

Infektionsschutzgesetz
siehe ansteckende Krankheiten

Informationen
siehe Neuling-News, Startseite


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Jugendherberge
siehe Klassenfahrten


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Kindergarten
Die Eltern der Vierjährigen werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der Kindergärten und Grundschule die Eltern gemeinsam zu vorschulischen Fördermöglichkeiten und zur Einschulung beraten.

Das Schulamt stellt zusätzlich zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung altersgemäß ist. Die Schulen sind verpflichtet, das Schulamt bei der Durchführung der Sprachstandsfeststellung zu unterstützen.

In der Grundschule werden die Grundlagen für das Lernen in der Schule gelegt. Dies ist für die weitere Schullaufbahn von entscheidender Bedeutung. Voraussetzung dafür ist eine frühzeitig einsetzende vorschulische Förderung, die die natürliche Lernbegeisterung der Kinder aufgreift und nutzt. Die Vierjährigen werden daher bereits im Kindergarten auf ihre Sprachfähigkeit überprüft. Die Überprüfung wird von Lehrern und Lehrerinnen durchgeführt. Kinder, die Sprachdefizite aufweisen, werden bis zum Schuleintritt entsprechend gefördert, um später einen erfolgreichen Schulstart zu gewährleisten.

Im Kindergarten dient ein Schulfähigkeitsprofil als Grundlage für die Förderziele und gezielte Förderangebote. So verstanden kann es dazu beitragen, den Bildungsauftrag des Kindergartens zu stärken. In der Grundschule wird das Schulfähigkeitsprofil als Grundlage für die Entwicklung von Förderplänen in der neuen Schuleingangsphase dienen.

Die Neulingschule arbeitet mit den Kindergärten im Schulbezirk eng zusammen, um am Entwicklungsstand ihrer Kinder und deren bisherigen Lernerfahrungen anzuknüpfen und den Prozess positiv weiterführen zu können. Erzieherinnen und Erzieher werden somit unverzichtbare Partner von Eltern und Grundschule.

Das gemeinsame Ziel ist die bestmögliche Förderung der Kinder in der Familie, im Kindergarten und in der Grundschule.

Klassenfahrten
Klassenfahrten sind mehrtägige Veranstaltungen. Über Ziel und Dauer entscheidet die Klassenpflegschaft im Rahmen der gesetzlichen und schulischen Vorgaben nach Absprache mit der Lehrkraft. Die Mehrheitsentscheidung der anwesenden Eltern bei einer Sitzung ist bindend für alle Eltern der Klasse. An einer Klassenfahrt müssen alle Kinder teilnehmen, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.

Eine mehrtägige Fahrt (bis zu 5 Tagen) unternehmen wir gerne im Laufe des vierten Schuljahres. Aber auch die zweiten und dritten Klassen unternehmen bereits Schulausflüge (z.B. Wanderungen zum Hedtberg) mit bis zu einer Übernachtung in nahegelegen Jugendherbergen.

Klassenpflegschaft
siehe Elternseite

Kollegium
siehe Schulteamseite

Krankheiten
siehe ansteckende Krankheiten

Krankmeldung
siehe Entschuldigung


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Lehrpläne
Die Richtlinien und Lehrpläne legen die verbindlichen Ziele und Inhalte fest, auf die hin wir alle Kinder bestmöglich fördern. Unsere Schule soll nicht nur eine Unterrichtsstätte, sondern zugleich ein Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum sein. Damit schaffen wir die Grundlagen, auf denen die Kinder in der Sekundarstufe I erfolgreich aufbauen können.

Die Lehrpläne für alle Fächer müssen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der Richtlinien verstanden und in konkrete Unterrichtsplanung umgesetzt werden. Richtlinien und Lehrpläne bilden somit eine Einheit.

Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung sein. Bei der Beratung mit den Eltern über den Bildungsgang des Kindes ist sie eine wichtige Hilfe. Sie bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage sind alle vom Schüler erbrachten Leistungen, insbesondere schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge und praktische Leistungen.

Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe der Lehrpläne kurze schriftliche Arbeiten zulässig. Schriftliche Arbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik, ab dem Schuljahr 2010/2011 in den Klassen 3 und ab dem Schuljahr 2011/2012 in der Klasse 4 auch im Fach Englisch geschrieben.

Leitlinien
siehe Schulprogramm

LRS - Lese-Rechtschreib-Schwäche
Lesen und Schreiben zu lehren gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Grundschule. In diesen Bereichen müssen alle Kinder tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen erwerben.

Das Erlernen des Lesens und Rechtschreibens geschieht individuell recht unterschiedlich. Zu den Voraussetzungen gehören spezifische Sprach- und Sprechfähigkeiten, Fähigkeiten der auditiven und visuellen Wahrnehmung und der motorischen Koordination. Darüber hinaus sind auch allgemeine Lernvoraussetzungen von Bedeutung wie Lernfreude und Selbstvertrauen, Konzentrations- und Merkfähigkeit, Neugierde und Lerntempo sowie die Fähigkeit mit Misserfolgen umzugehen.

Es gibt Kinder, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens beobachtet werden. Für sie sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig.

Allgemeine LRS-Fördermaßnahmen werden schon im Rahmen der Stundentafel durchgeführt. Bei Bedarf werden zusätzlich klassenübergreifende Fördergruppen gebildet, in denen vor allem Übungen zur Behebung spezifischer Defizite durchgeführt werden.

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Mitwirkung
siehe Elternmitwirkung

Müllvermeidung und -sortierung
Wir bemühen uns, die Kinder zu Umweltbewusstsein zu erziehen. Dazu gehört auch, dass wir ihnen umweltschonende Alternativen zur Verwendung von Verpackungen und Schulmaterialien nennen. Wiederverwertbare Verpackungen (Grüner Punkt) und Papier werden in den Klassen getrennt gesammelt.

Wegen der Verletzungsgefahr durch Scherben sollen die Kinder keine Getränke in Glasflaschen mitbringen.

Seit einigen Jahren schenkt die Sparkasse Bochum jedem unserer Schulanfänger eine Butterbrotdose.


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Niederlande
siehe Projekte

Noten
siehe Leistungsbewertung




Offene Ganztagsschule (OGS)
Seit dem Schulbeginn des Schuljahres 2006/2007 ist die Neulingschule eine offene Ganztagsgrundschule. Wir haben unser langjähriges Betreuungsangebot von "8 bis 13" beibehalten und "13 plus" (d.h. Betreuung bis 15:00 Uhr) auf den Ganztagsbereich bis 16:00 Uhr erweitert. Ein warmes Mittagessen für die Kinder, die ganztägig angemeldet sind, ist obligatorisch. Der Träger der Maßnahme ist nach wie vor der evangelische Kirchenkreis-Schulreferat-Bochum.

Geschlossen ist die Schule bzw. der Ganztagsbetrieb nur noch an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr, am Rosenmontag und in den letzten drei Wochen der Sommerferien. Der Ganztagsbereich wird durch Koordination der Träger in Absprache mit der Schulleitung organisiert. Das Ganztagskonzept ist Teil unseres Schulprogramms.

Opus
Opus steht für "Offenes Partizipationsnetz und Schulgesundheit" und ist ein Verbund von Schulen, die sich unter dem Leitmotiv der Gesundheitsförderung in der Schule in einem Netzwerk organisiert haben, weil sie
  • Schulgesundheit zu einer Leitidee ihrer Schulentwicklung gemacht haben,
  • Vernetzung als geeigeneten Weg für Schulen ansehen, sich in der Entwicklung und Entfaltung ihrer Schulprogramme gegenseitig zu unterstützen, zu begleiten und zu entlasten,
  • im Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen Unterstützung und Reflektionshilfe bei der eigenen Entwicklungsarbeit finden,
  • gemeinsam Projekte angehen wollen, die sie allein nicht in Angriff nehmen könnten,
  • die Fortbildungs-, Informations- und Unterstützungsangebote des Projektes Opus für sich nutzen wollen.
Organe der Schule
siehe SchulG § 62 - 75


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Parken
Jährlich werden die Eltern auf das Problem von haltenden Fahrzeugen besonders im Einmündungsbereich Holtingstraße/Neulingstraße hingewiesen. Durch haltende Fahrzeuge wird für unsere Kinder die Überschaubarkeit der Verkehrssituation erheblich verschlechtert.

Wir bitten daher eindringlich, in diesem Bereich weder zu parken noch zu halten, um die Kinder nicht zu gefährden.

Partnerschule
siehe Projekte

Pause
siehe Stunden/Pausen

Projekte
siehe Projekte


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Quatsch
siehe Kinderseite

Quellen
siehe Schullinks, Elternlinks, Kinderlinks


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Radfahrausbildung
Viele Kinder der Klassen 1 und 2 nehmen bereits am Straßenverkehr teil. Von daher ist das Radfahrtraining schon in diesen Klassen Teil der Verkehrserziehung. Das Training soll zur Verbesserung ihres Verkehrsverhaltens beitragen und sie sicherer im Umgang mit dem Rad machen.

Voraussetzung für die Durchführung des Trainings ist eine ausführliche Information der Eltern über die Ziele der Inhalte des Übungsprogramms sowie über die besondere Gefährdung unserer Kinder als Radfahrer im Straßenverkehr. Die Unterstützung durch die Eltern bei der Vorbereitung (z.B. Bereitstellung eines verkehrssicheren und höhenangepassten Fahrrades, das Kaufen eines sicher sitzenden Schutzhelmes etc.) und Durchführung der fahrpraktischen Übungen im Schulbereich ist unerlässlich.

In den Klassen 3 und 4 erfolgt im Rahmen des Sachunterrichts eine umfassendere Radfahrausbildung, die mit einem theoretischen Prüfbogen und einer Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum abschließt. Sowohl die Übungen als auch die Abschlussfahrt findet in Zusammenarbeit mit der Bochumer Polizei und den Eltern statt.

Religionsunterricht
Der Unterricht beinhaltet in der Stundentafel auch das Fach Religionslehre. Von der Teilnahme am Religionsunterricht kann ein Kind befreit werden. Wenn Eltern ihr Kind vom Religionsunterricht befreien lassen möchten, muss dies in Form einer schriftlichen Erklärung bei der Schulleitung eingereicht werden.

Richtlinien
siehe Lehrpläne


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Schuleingangsphase
Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Damit verbunden ist die Einschulung jahrgangsübergreifender Klassen, sofern nicht eine Schule durch Beschluss der Schulkonferenz eine abweichende Organisationsform beschließt, die eine gleichwertige individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler sicherstellt.

Jahrgangsübergreifend heißt, die Kinder lernen in altersgemischten Gruppen miteinander und voneinander. Lernen bezieht sich dabei sowohl auf schulische Inhalte als auch auf soziale Verhaltensweisen. Kinder aus zwei Jahrgängen (Klasse 1 und Klasse 2) werden in einer Klasse unterrichtet. Ein Großteil des Unterrichts wird in offenen Formen stattfinden: Wochenplan, Freiarbeit, Stationsbetrieb, etc. Zu bestimmten Phasen, Themen und Fächern werden aus Parallelklassen jahrgangskonforme Lerngruppen (Klasse 1 oder 2) gebildet, z.B. zur Einführung von jahrgangsspezifischem Stoff in Mathematik oder Sprache, Sport oder Schwimmen.

Die Kinder verbleiben zwischen einem und drei Jahren in der Schuleingangsphase. Dadurch sind Vor- und Rückversetzungen möglich, ohne dass das Kind seine gewohnte Lernumgebung verlässt.

An der Neulingschule finden jahrgangsübergreifende Projekte statt. Ansonsten wird nach einem Schulkonferenzbeschluss jahrgangsbezogen unterrichtet.

Schülerunfallversicherung
Alle Kinder sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert. Diese Unfallversicherung bezieht sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.

Schulanfänger
siehe Anmeldung

Schulbezirk
siehe Schulgebäude-Lage

Schulfähigkeit
siehe Einschulung

Schulfest
siehe Projekte

Schulhofgestaltung
siehe Projekte

Schulkonferenz
siehe Elternseite

Schulleitung
siehe Schulteam

Schulpartnerschaft
siehe Schulprogramm, Projekte

Schulpflegschaft
siehe Elternseite

Schulpflicht
siehe Anmeldung

Schulzahnarzt
Im Rahmen der Schulzahnpflege werden alle Kinder einmal jährlich während der Unterrichtszeit vom Schulzahnarzt untersucht. Stellt er dabei einen Schaden fest, erhalten die Eltern der behandlungsbedürftigen Kinder eine schriftliche Mitteilung mit der Empfehlung, einen Zahnarzt ihrer Wahl aufzusuchen.

Die Schulzahnpflege dient der Verbeugung und Bekämpfung von Erkrankungen im Zahn- und Kieferbereich sowie der Pflege und Gesundhaltung der Zähne.

Sekretariat
siehe Schulteam-Sekretariat

Sexualerziehung
Sexualerziehung ist integrativer Bestandteil des Unterrichts und findet fächerübergreifend in allen Jahrgängen statt. Ziel ist es, die Kinder altersgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Aspekten der Sexualität vertraut zu machen. Hierzu gehört auch das Theaterprojekt "Mein Körper gehört mir", das in zweijährigem Turnus für die Klassen 3 und 4 an unserer Schule stattfindet.

Stichtag
Seit dem Schuljahr 20011/12 liegt der Stichtag am 30.September. Alle Kinder die bis zum Stichtag 6 Jahre alt werden, sind in diesem Schuljaht schulpflichtig.

Schuljahr 2011/12 30.09.2005
Schuljahr 2012/13 30.09.2006
Schuljahr 2013/14 30.09.2007
Schuljahr 2014/15 30.09.2008


Sportunterricht (Sporthalle/Schwimmbad)
Die Neulingschule verfügt über keine eigene Sporthalle. Der Sportunterricht findet daher in der Sporthalle der Berufsschule Karl-Friedrich-Straße statt. Im Sommer steht uns außerdem der Sportplatz Roomersheide zur Verfügung.

Zum Schwimmunterricht nutzen die Klassen 1 und 2 das Lehrschwimmbecken der Natorpschule, die Klassen 3 und 4 fahren mit dem Bus in das Uni-Schwimmbad in Querenburg.

Stundenplan
Der Unterricht umfasst die Fächer Sprache, Sachunterricht, Mathematik, Englisch, Sport, Musik, Kunst/Textilgestaltung, Religionslehre sowie den Förderunterricht; auch die Begegnung mit anderen Sprachen wird im Rahmen des Unterrichts ermöglicht.

Für den Unterricht gelten die Stundentafel sowie die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung herausgegebenen Richtlinien und Lehrpläne.


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Tornister
Ordnen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind den Tornisterinhalt. Dies dient der Übersichtlichkeit, dem schnellen Finden der Sachen im Unterricht und der Hygiene (z.B. vergessene Pausenbrote, ausgelaufene Getränke).


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Übergang
siehe weiterführende Schule

Umweltschutz
siehe Müllvermeidung/-sortierung



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Verkehrserziehung
siehe Radfahrausbildung

Versetzung
Die Kinder gehen ohne Versetzung vom ersten in das zweite Schuljahr über. Der Übergang in die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf Versetzungen. Im Schuljahr 2006/2007 sind die Noten im Fach Englisch noch nicht versetzungsrelevant. Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten zum Halbjahreszeugnis eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Ein Kind kann auf Antrag der Eltern im Verlauf eines Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn es in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann.

Versicherung
siehe Schülerunfallversicherung

Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Schulleitung trifft die Entscheidung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Mit der Aufnahme in die Schule wird das Kind schulpflichtig.


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Weiterführende Schulen
Die weiterführenden Schulen umfassen in der Sekundarstufe I innerhalb des nordrhein-westfälischen Bildungssystems die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule. Alle diese Schulformen bauen auf der Grundschule auf. Der Übergang stellt für jedes Kind eine erhebliche und bedeutsame Veränderung dar. Für den Übergang erhalten die Eltern ausführliche Informationen und Schriften vom Ministerium und dem zuständigen Schulträger. Siehe auch Anmeldung zur weiterführenden Schule.

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Xylophon
Ein wirklich schönes Holzplatten-Instrument.


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Ypsilon
Der vorletzte Buchstabe im Alphabet.


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Zahnuntersuchung
siehe Schulzahnarzt

Zeugnisse
In der Schuleingangsphase (Klassen 1 und 2) erhalten die Kinder jeweils zum Ende des Schuljahres Zeugnisse, die Kinder der Klassen 3 und 4 auch zum Schulhalbjahr.

Die Zeugnisse in der Schuleingangsphase enthalten einen Bericht über die Entwicklung im Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.

Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten in der Regel sowohl eine Leistungsbeschreibung ähnlich der Klassen 1 und 2, aber auch Noten, für die Fächer, sowie eine Note gemäß § 49 Abs. 2 SchulG für das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten.

Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten für die Fächer sowie gemäß § 49 Abs. 2 SchulG Noten für das Arbeitsverhalten in den Teilbereichen Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt und Selbstständigkeit und Noten für das Sozialverhalten in den Teilbereichen Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit. Die Noten für das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz aufgestellten Grundsätze durch eine Beschreibung ergänzt werden.

Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält darüber hinaus eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint.

Zurückstellung der Einschulung
Laut Schulrechtsänderungsgesetz gibt es Zurückstellungen ab dem Schuljahr 2004/05 nur noch aus gesundheitlichen Gründen. Ab dem Schuljahr 2005/06 werden die Schulkindergärten kraft Gesetz aufgelöst und in die Grundschulen integriert.