{"id":370,"date":"2016-04-25T18:39:05","date_gmt":"2016-04-25T16:39:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.neulingschule.de\/neulingschule-wp\/?page_id=370"},"modified":"2016-11-08T07:23:42","modified_gmt":"2016-11-08T06:23:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.neulingschule.de\/neulingschule-wp\/foerderkreis\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a71<br \/>\nName und Zweck<\/strong><\/p>\n<ol start=\"1\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;F\u00f6rderkreis der Neulingschule zu Bochum e. V.&#8220;<\/li>\n<li>Zweck des Vereins ist es, alle auf das ideelle und materielle Gedeihen der Grundschule Neulingstr. 15 gerichteten Bestrebungen sowie das Interesse und das Ansehen der Schule in der \u00d6ffentlichkeit zu f\u00f6rdern.<br \/>\nZu diesem Zweck wird der Verein insbesondere dazu beitragen, die Unterrichtsmittel (Lehr- und Lernmittel, fachspezifische Sammlungen, Instrumente usw.) zu erg\u00e4nzen und den Schulsport und Schulwanderungen\/Schullandheimaufenthalte zu unterst\u00fctzen, wobei die Unterst\u00fctzung einzelner Sch\u00fcler nicht ausgeschlossen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a72<br \/>\nVereinsform und Vereinssitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Bochum eingetragen werden. Er hat seinen Sitz in Bochum.<\/p>\n<p><strong>\u00a73<br \/>\nMitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol start=\"1\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Best\u00e4tigung der schriftlichen Beitrittserkl\u00e4rung durch den Vorstand.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet\n<ol start=\"a\" type=\"a\">\n<li>durch Austritt; dieser kann nur in einem an den Vorstand gerichteten Schreiben mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres (\u00a7 10) erkl\u00e4rt werden,<\/li>\n<li>durch Ausschluss; dieser kann erfolgen, wenn ein Mitglied den Bestrebungen und Zielen des F\u00f6rderkreises zuwider handelt oder zwei Jahre mit seinen Beitr\u00e4gen trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung durch den Vorstand im R\u00fcckstand bleibt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a74<br \/>\nBeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder verpflichten sich, mindestens den Beitrag zu zahlen, der durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Er ist j\u00e4hrlich im voraus zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a75<br \/>\nOrgane des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol start=\"1\">\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der <a href=\"http:\/\/www.neulingschule.de\/foerder-vorstand.html\" target=\"content\">Vorstand<\/a>.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a76<br \/>\nMitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr, und zwar m\u00f6glichst im 1. Halbjahr, durch schriftliche Mitteilung mit mindestens zweiw\u00f6chiger Frist einberufen. Klassendiktat gilt als schriftliche Einladung.<\/li>\n<li>Sie w\u00e4hlt und entlastet des Vorstand und bestellt zwei Kassenpr\u00fcfer aus den Reihen der Mitglieder, nimmt den Jahresbericht \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr entgegen, beschlie\u00dft Grunds\u00e4tze \u00fcber die Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens, gibt hierzu und f\u00fcr die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Ma\u00dfnahmen Anregungen und Empfehlungen.<\/li>\n<li>Sie ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. Jedes erschienene Mitglied hat eine Stimme.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder von einem vom Vorsitzenden bestimmten Mitglied geleitet.<\/li>\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a77<br \/>\nVereinsvorstand<\/strong><\/p>\n<ol start=\"1\">\n<li>Der Vereinsvorstand besteht aus\n<ol start=\"a\" type=\"a\">\n<li>dem Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>dem stellvertretenden Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>dem Kassenwart.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vereinsvorstand wird von der Mitgliederversammlung offen oder geheim gew\u00e4hlt. Seine Amtszeit betr\u00e4gt jeweils vier Jahre; Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der alte Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer gew\u00e4hlt ist.<\/li>\n<li>Im Vorstand sollen die Eltern und die Lehrer in angemessener Form vertreten sein.<\/li>\n<li>Der Vorstand leitet den Verein und beschlie\u00dft \u00fcber alle Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung fallen.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren.<\/li>\n<li>Der Vorstand erh\u00e4lt f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit keine Verg\u00fctung.<\/li>\n<li>Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a78<br \/>\nVereinsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die zur Erreichung seines Zwecks n\u00f6tigen Mittel erwirkt der Verein durch\n<ol start=\"a\" type=\"a\">\n<li>Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.neulingschule.de\/foerder-spenden.html\" target=\"content\">Spenden<\/a> und Stiftungen jeder Art<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00dcber die Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens entscheidet der Vorstand. Jede Verwendung, die dem Vereinszweck zuwiderl\u00e4uft, insbesondere jede auf Erwerb gerichtete, nicht gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit ist ausgeschlossen.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Bei einer Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Bochum oder deren Rechtsnachfolger mit der Verpflichtung, es f\u00fcr die Gemeinschaftsgrundschule Neulingstr. 15 zu Bochum, oder, falls diese nicht mehr besteht, f\u00fcr die Zwecke der Gemeinschaftsgrundschulen zu verwenden.<\/li>\n<li>Der Verein ist ein gemeinn\u00fctziger Verein. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabeordnung. Jede auf Gewinn gerichtete Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso sind parteipolitische oder konfessionelle Sonderbestrebungen innerhalb des Vereins unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a7 9<br \/>\nSatzungs\u00e4nderung und Selbstaufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nne nur von einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, zu der zu diesem Zweck mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen worden ist. Dreiviertel Mehrheit der erschienenen Mitglieder ist erforderlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10<br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Schuljahr.<\/p>\n<p>Bochum, 10.02.1992<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Name und Zweck Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;F\u00f6rderkreis der Neulingschule zu Bochum e. 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